Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab:
Auf Grundlage des Auftrags über SaaS-Dienstleistungen (nachfolgend "Auftrag"), welcher von der RESILENS AG (nachfolgend "Anbieter" oder einzeln "Partei") erstellt wurde, verpflichtet sich der Kunde (nachfolgend der "Kunde"), diese RESILENS SaaS-Service Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die "AGB") vorbehaltlos anzuerkennen und einzuhalten.
Der Auftrag (einschliesslich seiner Anhänge), diese AGB und die hierin genannten Anhänge sind integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend die "Vereinbarung").
1. Dienstleistungen
1.1. Allgemeines
1.1.1. Der Anbieter betreibt die im Auftrag beschriebene Softwareplattform (nachfolgend die "Plattform") und erbringt in diesem Zusammenhang bestimmte Software-as-a-Service-Leistungen (nachfolgend "SaaS-Dienstleistungen"), gemäss Auftrag und diesen AGB.
1.1.2. Im Rahmen seiner SaaS-Dienstleistungen wird der Anbieter:
a) die Plattform gemäss Anhang 1 einrichten;
b) die Plattform betreiben sowie Supportleistungen gemäss Anhang 2 erbringen (nachfolgend "Supportleistungen");
c) dem Kunden Zugang zur Plattform gewähren, damit dieser die Plattform nutzen und die Supportleistungen in Anspruch nehmen kann.
1.1.3. Die SaaS-Dienstleistungen stehen unter der Voraussetzung der Einhaltung dieser AGB sowie der fristgerechten Zahlung der in Anhang 3 festgelegten Gebühren (nachfolgend "Gebühren") durch den Kunden.
1.2. Supportleistungen und Upgrades
1.2.1. Der Anbieter erbringt während der Laufzeit Supportleistungen gemäss Service Level Agreement (Anhang 2) und ist berechtigt Upgrades vorzunehmen.
1.2.2. Der Anbieter ist berechtigt, SaaS-Dienstleistungen einschliesslich Supportleistungen nach eigenem Ermessen an Subunternehmer zu vergeben, ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist.
1.2.3. Der Anbieter kann den Zugang zur Plattform einschränken oder aussetzen, wenn die Nutzung erheblich über das übliche Mass hinausgeht, die Systemsicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Stabilität der Plattform gefährdet ist, andere Nutzer beeinträchtigt werden oder ein vertragswidriger Gebrauch vorliegt. Der Anbieter informiert den Kunden, soweit möglich, vorab oder unverzüglich danach.
1.3. Anpassung
1.3.1. Anpassungen sind nicht in den Standard-SaaS-Dienstleistungen enthalten und sind daher nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Auftrag oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung vorgesehen wurden.
1.3.2. Ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung einer Anpassung wird diese Bestandteil der Plattform und unterliegt dementsprechend diesen AGB.
1.3.3. Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter berechtigt ist jede Anpassung jederzeit nach deren Bereitstellung für den Kunden auch seinen anderen Kunden zur Verfügung zu stellen.
1.3.4. Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den Anpassungen verbleiben beim Anbieter und stehen in seinem alleinigen, ausschliesslichen Eigentum.
2. Rechte und Pflichten des Kunden
2.1. Nutzungsrechte des Kunden
2.1.1. Vorbehaltlich der Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden und der Zahlung der Gebühren gewährt der Anbieter dem Kunden ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, abonnementbasiertes Nutzungsrecht an der Plattform für die vereinbarte Laufzeit und den vereinbarten Zweck. Die Nutzung ist auf die abonnierte Organisationsumgebung sowie die im Auftrag definierte Anzahl verwalteter Standorte beschränkt. Sofern im Auftrag nicht ausdrücklich anders angegeben, wird die Lizenz nicht auf einer Pro-Benutzer- oder Pro-Nutzung-Basis gewährt. Die Nutzung erfolgt ausschliesslich für interne Zwecke.
2.1.2. Die Nutzung der Plattform durch den Kunden unterliegt den folgenden Lizenzbedingungen:
a) Der Kunde darf die Plattform nur für den zulässigen Zweck nutzen;
b) Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere nicht:
(i) die Plattform oder Teile davon zu kopieren, zu verändern oder weiterzugeben, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit der in der Bestellung gewährten Lizenz und/oder diesen AGB;
(ii) die Plattform oder Teile davon zu verkaufen, unterzulizenzieren, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu liefern, zu vertreiben, weiterzuverbreiten, zu veröffentlichen;
(iii) die Plattform oder Teile davon zu modifizieren, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu bearbeiten oder abgeleitete Werke davon zu erstellen;
(iv) die Plattform oder Teile davon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren (sofern dies nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben ist);
(v) die Plattform nicht gemäss den Anweisungen des Anbieters zu nutzen;
(vi) die Plattform in einer Weise zu nutzen, die rechtswidrig, illegal, betrügerisch oder schädlich ist, oder die Plattform im Zusammenhang mit rechtswidrigen, illegalen, betrügerischen oder schädlichen Zwecken oder Aktivitäten zu nutzen;
(vii) Daten, Inhalte oder Materialien über die Plattform hochzuladen, einzureichen oder anderweitig verfügbar zu machen, die:
(viii) rechtswidrig sind;
(ix) Rechte Dritter verletzen;
(x) bösartigen Code oder schädliche Komponenten enthalten; oder
(xi) besondere Kategorien personenbezogener Daten oder andere sensible Daten enthalten, es sei denn, dies ist durch die Vereinbarung ausdrücklich gestattet und durch eine angemessene Rechtsgrundlage sowie erforderliche Schutzmassnahmen gestützt.
(xii) die Plattform in einer Weise nutzen, die Schäden an der Plattform oder eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit der Plattform oder eines ihrer Bereiche oder Dienste verursacht oder verursachen könnte; oder
(xiii) die auf der Plattform zur Verhinderung unbefugter Nutzung eingesetzten technischen Massnahmen zu umgehen oder zu entfernen oder zu versuchen, diese zu umgehen oder zu entfernen.
(xiv) Roboter, Scraper, Crawler, Spider, Harvesting-Tools oder andere automatisierte Mittel zu verwenden, um auf Daten, Ausgaben oder Inhalte der Plattform zuzugreifen, diese zu extrahieren, zu kopieren, zu überwachen oder systematisch zu sammeln, es sei denn, dies wurde vom Anbieter ausdrücklich schriftlich gestattet;
(xv) Massen-Downloads, systematische Exporte oder automatisierte Extraktionen von Ausgaben oder Metadaten zum Zwecke der Nachbildung, des Benchmarkings, des Reverse Engineering oder des Wettbewerbs mit der Plattform durchzuführen;
(xvi) Nutzungskontrollen, Authentifizierungskontrollen, Exportbeschränkungen, technische Einschränkungen oder Ratenbegrenzungen, die für die Plattform gelten, zu umgehen oder zu versuchen, diese zu umgehen.
c) Auf die Plattform dürfen ausschliesslich Mitarbeiter des Kunden sowie Beauftragte und Subunternehmer des Kunden zugreifen und diese nutzen, jeweils nur in dem Umfang, der zur Unterstützung der internen Nutzung der Plattform durch den Kunden für den zulässigen Zweck erforderlich ist, und nicht für eigene, unabhängige geschäftliche Zwecke dieser Personen;
d) Der Kunde darf sein Recht auf Zugriff und Nutzung der Plattform nicht unterlizenzieren und verpflichtet sich, dies zu unterlassen, und darf keiner unbefugten Person den Zugriff auf oder die Nutzung der Plattform gestatten
2.1.3. Zur Vermeidung von Zweifeln: Der Kunde hat weder während noch nach Ablauf der Laufzeit das Recht, direkt oder indirekt über einen Dritten auf den Quellcode der Plattform zuzugreifen.
2.1.4. Der Kunde gewährleistet die sichere Verwahrung von Zugangsdaten und hat sicherzustellen, dass Benutzerkonten nur von autorisierten Personen genutzt werden, den Zugang für Benutzer, die keinen Zugang mehr benötigen, unverzüglich zu sperren oder dessen Sperrung zu veranlassen und den Anbieter unverzüglich über jeden Verdacht auf unbefugten Zugang, Kompromittierung von Zugangsdaten oder Missbrauch der Plattform zu informieren.
2.2. Mitwirkungspflichten
2.2.1. Der Kunde hat die für die Erbringung der SaaS-Dienstleistungen vernünftigerweise erforderlichen Informationen und Daten in dem Format und über die Kanäle bereitzustellen, die der Anbieter in der Dokumentation, den Onboarding-Unterlagen oder der jeweiligen Bestellung angegeben hat. Jeglicher API-Zugriff, jegliche Integrationen oder strukturierte Datenaustauschdienste werden nur bereitgestellt, wenn dies im jeweiligen Auftrag oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die an die Plattform übermittelten Daten korrekt und in allen wesentlichen Punkten vollständig sind und in dem für die beabsichtigte Nutzung der SaaS-Dienstleistungen erforderlichen Umfang angemessen auf dem neuesten Stand gehalten werden.
2.2.2. Der Kunde stellt sicher, dass alle Anweisungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung und der Nutzung der SaaS-Dienstleistungen durch den Kunden von einem ordnungsgemäss bevollmächtigten Vertreter des Kunden an den Vertreter des Anbieters erteilt werden, der dem Kunden vom Anbieter in der Bestellung mitgeteilt wurde.
2.2.3. Der Anbieter:
a) darf alle derartigen Anweisungen als vollständig autorisierte Anweisungen des Kunden behandeln; und
b) wird keine anderen Anweisungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung befolgen, ohne zuvor die Zustimmung eines Vertreters des Kunden einzuholen.
3. Gebühren
3.1. Der Kunde verpflichtet sich, die in der Bestellung und in Anhang 3 festgelegten Gebühren zu zahlen.
3.2. Zahlt der Kunde einen dem Anbieter ordnungsgemäss geschuldeten Betrag nicht fristgerecht, kann der Anbieter dem Kunden Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 5 % p. a. berechnen (wobei diese Zinsen täglich anfallen und vierteljährlich verzinst werden).
3.3. Der Anbieter kann den Zugang zur Plattform und die Bereitstellung der SaaS-Dienstleistungen aussetzen, wenn ein unbestrittener, dem Anbieter geschuldeter Betrag nach erfolgter schriftlicher Mahnung länger als 30 Kalendertage überfällig bleibt. Wenn der Kunde eine Rechnung in gutem Glauben beanstandet, muss er den Anbieter innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe der Gründe und des beanstandeten Betrags benachrichtigen. Der Kunde hat den unbestrittenen Teil bei Fälligkeit zu zahlen. Beträge, die nicht gemäss diesem Absatz beanstandet werden, gelten als unbestritten. Im Falle einer Aussetzung der SaaS-Dienstleistungen bleibt der Kunde in vollem Umfang zur Zahlung der Gebühren verpflichtet und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
4. Geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte an den SaaS-Dienstleistungen und der Plattform sind im Verhältnis zwischen den Parteien verbleiben im ausschliesslichen Eigentum des Anbieters. Dies umfasst geistige Eigentumsrechte an Anpassungen gemäss Abschnitt 1.3.
Zur Vermeidung von Zweifeln behält der Anbieter alle Rechte, Titel und Ansprüche an der Plattform, den SaaS-Dienstleistungen, der gesamten Software, den Modellen, Methoden, Bewertungslogiken, Dokumentationen, Arbeitsabläufen, Schnittstellen, Verbesserungen, Updates, Upgrades und Anpassungen sowie an allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten.
Die Plattform kann bestimmte Softwarekomponenten von Drittanbietern oder Open-Source-Komponenten enthalten oder mit solchen ausgestattet sein, die ihren eigenen geltenden Lizenzbedingungen unterliegen. Soweit dies nach den geltenden Open-Source-Lizenzbedingungen erforderlich ist, haben diese Bedingungen Vorrang vor der Vereinbarung, jedoch nur in Bezug auf die betreffenden Open-Source-Komponenten.
5. Eigentumsrechte an Daten und Nutzung von Kundendaten
5.1. "Kundendaten" bezeichnet Daten und Informationen, die vom Kunden oder in dessen Auftrag im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform zur Verfügung gestellt werden, insbesondere:
(a) Konto- und Organisationsdaten, wie Benutzernamen, geschäftliche E-Mail-Adressen und Angaben zur Organisation;
(b) standort- und gebäudebezogene Daten, die vom Kunden eingegeben, hochgeladen oder gepflegt werden;
(c) Umfrageantworten und andere vom Nutzer bereitgestellte betriebliche oder bewertungsbezogene Eingaben, einschliesslich solcher, die einzelnen Nutzern zugeordnet werden können; und
(d) Kundendokumente, Dateien, Exporte und andere Inhalte, die über die Plattform verarbeitet werden.
Kundendaten umfassen keine vom Anbieter generierten Metadaten, Nutzungsstatistiken, Systemprotokolle, anonymisierte oder aggregierte Daten sowie keine Modelle, Methodiken, Bewertungslogik, Algorithmen, abgeleitete Serviceverbesserungen oder sonstige Technologien des Anbieters, sofern diese Daten, Materialien oder Ergebnisse den Kunden, eine Person, einen Arbeitsbereich, einen Standort, eine Einrichtung oder eine sonstige kundenspezifische Bereitstellung nicht identifizieren und auch nicht vernünftigerweise dazu verwendet werden können, diese zu identifizieren.
5.2. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interessen an den Kundendaten. Der Anbieter verarbeitet Kundendaten im Auftrag des Kunden gemäss der Vereinbarung.
5.3. Zur Klarstellung: Diese Klausel soll es dem Anbieter ermöglichen, nicht identifizierende statistische, technische und analytische Erkenntnisse hauptsächlich für interne Validierung, Forschung, Datenqualität, Modellentwicklung und Plattformverbesserung abzuleiten und zu nutzen. Der Anbieter darf statistische, technische, betriebliche und analytische Erkenntnisse aus anonymisierten und/oder aggregierten Daten generieren und nutzen, unter anderem für die Validierung von Methoden, die Analyse des Plattformzustands und der Plattformleistung, die Analyse der Datenqualität, die Produktentwicklung, die Modellkalibrierung, die Modellvalidierung und interne Forschung, sofern kein Kunde, keine Person, kein Arbeitsbereich, kein Standort, keine Einrichtung oder keine andere kundenspezifische Bereitstellung vernünftigerweise identifiziert werden kann.
5.4. Zur Klarstellung: Diese Klausel soll es dem Anbieter ermöglichen, aus anonymisierten und/oder aggregierten Daten übergeordnete Erkenntnisse auf Branchen-, regionaler, Markt- oder nationaler Ebene zu gewinnen, ohne dabei Kunden oder kundenspezifische Bereitstellungen offenzulegen. Der Anbieter darf anonymisierte und/oder aggregierte Daten verwenden, um übergeordnete Branchenerkenntnisse, regionale Erkenntnisse, Markttrendberichte, nationale Bestandsberichte und vergleichbare analytische Ergebnisse auf hoher Ebene zu erstellen und zu nutzen, sofern die betreffende Berichtsgruppe ausreichend breit gefasst ist und die Ergebnisse den Kunden, eine Person, einen Arbeitsbereich, einen Standort, eine Einrichtung oder eine andere kundenspezifische Bereitstellung nicht identifizieren und auch nicht vernünftigerweise dazu verwendet werden können, diese zu identifizieren.
5.5. Zur Klarstellung: Diese Klausel soll es dem Anbieter ermöglichen, Benchmark-Bereiche und allgemeine Vergleiche in oder über die Plattform oder die SaaS-Dienstleistungen bereitzustellen, sofern die Benchmark-Gruppe breit genug ist und kein Kunde oder keine kundenspezifische Bereitstellung identifiziert werden kann. Der Anbieter darf anonymisierte und/oder aggregierte Daten für Benchmarking-Zwecke verwenden, einschliesslich zur Darstellung von Benchmark-Bereichen, Branchen- oder regionalen Vergleichen, allgemeinen Schwachstellenmustern, allgemeinen Messmustern oder vergleichbaren allgemeinen Erkenntnissen, vorausgesetzt, dass die relevante Benchmark-Gruppe ausreichend breit gefasst ist und die Ergebnisse den Kunden, einzelne Personen, Arbeitsbereiche, Standorte, Einrichtungen oder andere kundenspezifische Bereitstellungen nicht identifizieren und vernünftigerweise auch nicht dazu verwendet werden können, diese zu identifizieren.
5.6. Der Anbieter darf Kundendaten, kundenspezifische Ergebnisse, arbeitsbereichsspezifische Daten, standortspezifische Daten, einrichtungsspezifische Daten oder andere wiederidentifizierbare Kundeninformationen eines Kunden nicht für einen anderen Kunden, Partner oder Dritten verwenden, es sei denn:
(a) wenn eine solche Nutzung auf anonymisierten und/oder aggregierten Daten gemäss diesem Abschnitt beruht;
(b) wenn dies in einer separaten schriftlichen Vereinbarung mit dem betreffenden Kunden ausdrücklich vereinbart wurde; oder
(c) wenn ein solcher Zugriff von Unterauftragsverarbeitern, professionellen Beratern oder Dienstleistern erforderlich ist, die im Auftrag des Anbieters für die Erbringung, den Support, die Wartung, die Sicherheit oder die Verbesserung der SaaS-Dienstleistungen tätig sind und angemessenen Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen unterliegen.
5.7. Ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung darf der Anbieter keine kundenspezifischen Benchmarkings mit identifizierbaren Vergleichspartnern durchführen, detaillierte Erkenntnisse oder Einblicke aus dem Arbeitsbereich eines Kunden an einen anderen Kunden weitergeben, identifizierbare Best-Practice-Beispiele zwischen Kunden austauschen oder einem Kunden gestatten, aggregierte oder individuelle Bewertungen eines anderen identifizierbaren Kunden, Lieferanten, einer Einrichtung, eines Standorts oder eines Arbeitsbereichs einzusehen.
5.8. Namentlich genannte Fallstudien, öffentliche Referenzen, die sichtbare Teilnahme an Benchmark-Vergleichen, die Aufnahme in externe Berichte, Veranstaltungen, Studien, politische oder wissenschaftliche Forschungsarbeiten sowie die Weitergabe nicht anonymisierter oder wiederidentifizierbarer Datensätze an Behörden, Universitäten, Forschungseinrichtungen oder andere Dritte bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
5.9. Der Anbieter darf keine kundenspezifischen Kontaktdaten oder Informationen zu gefährdeten Standorten an andere Kunden oder Dritte weitergeben, ausser an Unterauftragsverarbeiter, professionelle Berater oder Dienstleister, sofern dies für die Erbringung, den Support, die Wartung, die Sicherheit oder die Verbesserung der SaaS-Dienstleistungen erforderlich ist und vorbehaltlich angemessener Vertraulichkeits- und Datenschutzverpflichtungen.
5.10. Der Anbieter behält alle Rechte, Titel und Interessen an der Plattform, den SaaS-Diensten, vom Anbieter generierten Metadaten, Nutzungsstatistiken, Systemprotokollen, anonymisierten oder aggregierten Daten, Anbietermodellen, Methodiken, Bewertungslogik, Algorithmen, KI-Systemen, Serviceverbesserungen, technischen Verbesserungen und Analysemethoden, sofern das Vorstehende keine Kundendaten in identifizierbarer Form umfasst.
6. Gewährleistungen
6.1. Der Kunde gewährleistet dem Anbieter, dass
a) er über die rechtlichen Befugnisse und die Vollmacht verfügt, die Vereinbarung abzuschliessen und seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen;
b) er die SaaS-Dienstleistungen und die Plattform streng in Übereinstimmung mit allen Gesetzen und den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen nutzen wird.
6.2. Der Anbieter gewährleistet dem Kunden, dass
c) er über die rechtlichen Befugnisse und die Vollmacht verfügt, die Vereinbarung abzuschliessen und seine Verpflichtungen aus dieser zu erfüllen;
d) er seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis erfüllen wird.
6.3. Der Kunde erkennt an, dass:
a) komplexe Software niemals völlig frei von Mängeln, Fehlern und Bugs ist und der Anbieter keine Gewährleistung oder Zusicherung gibt, dass die Plattform völlig frei von solchen Mängeln, Fehlern und Bugs sein wird; und
b) komplexe Software niemals vollständig frei von Sicherheitslücken ist; und vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung der Anbieter keine Gewährleistung oder Zusicherung, dass die Plattform vollständig sicher sein wird; und
c) der Anbieter garantiert oder versichert nicht, dass die Plattform mit Anwendungen, Programmen oder Software kompatibel ist, die nicht ausdrücklich in Anhang 1 als kompatibel aufgeführt sind.
d) Ohne Einschränkung übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass die Plattform oder die über die Plattform generierten Ergebnisse vollständig, fehlerfrei oder für jeden möglichen Anwendungsfall des Kunden geeignet sind. Die Plattform und ihre Ergebnisse dienen der Unterstützung von Bewertungen zur Klimaanpassung, der Priorisierung und damit verbundenen Entscheidungsprozessen. Je nach Kontext und Bedeutung der Entscheidung bleibt der Kunde jedoch dafür verantwortlich, relevante Ergebnisse zu prüfen und zu validieren, bevor er sich bei technischen, regulatorischen, rechtlichen, beschaffungsbezogenen, finanzierungsbezogenen oder investitionsbezogenen Entscheidungen darauf stützt.
6.4. Alle Gewährleistungen und Zusicherungen der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand sind ausdrücklich in den Vertragsbedingungen festgelegt. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, werden keine weiteren Gewährleistungen oder Zusicherungen bezüglich des Vertragsgegenstands abgegeben oder in den Vertrag impliziert.
7. Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
7.1. Keine Bestimmung des Vertrags bezweckt oder bewirkt:
a) eine Einschränkung oder einen Ausschluss der Haftung einer Partei für Tod oder Körperverletzung infolge Fahrlässigkeit;
b) eine Einschränkung oder einen Ausschluss der Haftung einer Partei für Betrug oder arglistige Täuschung;
c) eine Haftungsbeschränkung in einer nach geltendem Recht unzulässigen Weise;
d) den Ausschluss einer Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden darf.
7.2. Soweit gesetzlich zulässig haftet der Anbieter nicht für:
a) entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen oder Umsätze, Nutzungsausfall, Produktionsausfall oder entgangene erwartete Einsparungen;
b) den Verlust von Geschäften, Verträgen oder Geschäftsmöglichkeiten;
c) den Verlust oder die Beeinträchtigung von Goodwill oder Reputation;
d) den Verlust oder die Beschädigung von Daten, Datenbanken oder Software;
e) besondere, indirekte oder Folgeschäden; sowie
f) Schäden infolge höherer Gewalt. Als Ereignis höherer Gewalt gilt ein Ereignis oder eine Reihe zusammenhängender Ereignisse ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei (einschliesslich insbesondere Internetstörungen, Cyberangriffe, Viren oder sonstiger schädlicher Software, Stromausfälle, Arbeitskonflikte bei Dritten, Gesetzesänderungen, Naturereignisse, Explosionen, Brände, Überschwemmungen, Unruhen, Terrorakte oder Kriege).
Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen ist die Gesamthaftung des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf die vom Kunden in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis geschuldeten oder gezahlten Gebühren begrenzt.
8. Datenschutz
8.1. Der Kunde stellt sicher, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte, Informationen, Rechtsgrundlagen, Genehmigungen sowie, und sofern erforderlich, Einwilligungen verfügt, um dem Anbieter personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen und deren Verarbeitung gemäss diesem Vertrag zu ermöglichen. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung berechtigt den Anbieter, personenbezogene Daten in identifizierbarer Form für Benchmarking, externe Berichterstattung, öffentliche Referenzen, akademische oder politische Forschung, das Training von KI-Modellen, Produktmarketing oder kundenübergreifende Analysen zu verwenden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart und beruht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage. Der Anbieter ist berechtigt personenbezogene Daten ausschliesslich in anonymisierter Form für die im Abschnitt "Dateneigentum und Nutzung von Kundendaten" genannten Zwecke zu verwenden, sofern die resultierenden Daten nach anwendbarem Datenschutzrecht keinen Personenbezug mehr aufweisen.
8.2. Der Anbieter gewährleistet, dass:
a) er personenbezogene Daten, die er im Auftrag des Kunden verarbeitet, ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Kunden verarbeitet;
b) angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen bestehen, um personenbezogene Daten vor unrechtmässiger oder unbefugter Verarbeitung sowie vor Verlust, Zerstörung oder die Beschädigung zu schützen;
c) der Kunde im Verhältnis zum Anbieter Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder zwingendes Recht abweichende Rollen vorsieht;
d) er den Kunden unverzüglich informiert, wenn ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, welche vom Anbieter im Auftrag des Kunden verarbeitete Daten betrifft, und den Kunden angemessen bei der Einhaltung gesetzlicher Melde- und Reaktionspflichten unterstützt;
e) der Zugriff auf personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen des Kunden auf diejenigen Mitarbeiter, Beauftragten, Auftragnehmer und Unterauftragsverarbeiter beschränkt ist, die diesen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, und dass diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, bleibt jedoch für deren Leistung verantwortlich.
9. Vertraulichkeit und Offenlegung
9.1. Der Anbieter verpflichtet sich, vertrauliche Kundendaten geheim zu halten und nicht offenzulegen, es sei denn, dies ist gemäss der Vereinbarung ausdrücklich gestattet. Als vertrauliche Kundendaten gelten insbesondere Kundendaten, im Auftrag des Kunden verarbeitete personenbezogene Daten, nicht öffentliche geschäftliche Informationen des Kunden sowie nicht öffentliche Informationen über die Nutzung der Plattform durch den Kunden als vertrauliche Kundendaten, unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht. Keine Bestimmung in diesem Abschnitt hindert den Anbieter daran, Drittanbieter gemäss der Vereinbarung zu beauftragen.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm vom Anbieter (schriftlich, mündlich oder auf andere Weise) offengelegt werden (nachfolgend "vertrauliche Informationen des Anbieters"), vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich durch den Vertrag gestattet ist.
9.3. Jede Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen der anderen Partei an ihre Organe, Mitarbeiter, Beauftragten, Versicherer und beruflichen Berater weiterzugeben, sofern diese zu Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Informationen zur Vertragserfüllung benötigen.
9.4. Die in diesem Abschnitt 9 festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die:
a) öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden;
b) dem Anbieter bereits vor der Offenlegung rechtmässig bekannt waren;
c) von einem unabhängigen, zur Offenlegung berechtigten Dritten rechtmässig erlangt wurden; oder
d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. regulatorischer Anordnungen offengelegt werden müssen, sofern die offenlegende Partei die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – vorab informiert..
9.5. Keine der Parteien darf die andere Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in Pressemitteilungen, öffentlichen Bekanntmachungen, auf Websites, in Kundenreferenzen, Fallstudien, Marketingmaterialien, externen Berichten, Veranstaltungen, Studien, Benchmark-Analysen, akademischen Forschungsarbeiten, politischen Studien oder ähnlichen öffentlichen oder externen Mitteilungen nennen. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, den Kunden, dessen Standorte, Einrichtungen, Arbeitsbereiche, die Teilnahme an Benchmark-Analysen oder kundenspezifische Ergebnisse ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden in identifizierbarer Form offenzulegen.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1. Der Vertrag wird für die in der Bestellung angegebene feste Laufzeit (nachfolgend "Laufzeit") geschlossen.
10.2. Jede Partei kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
a) die andere Partei gegen eine Bestimmung des Vertrags verstösst und:
(i) der Verstoss nicht behebbar ist; oder
(ii) der Verstoss behebbar ist, die andere Partei den Verstoss jedoch nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Behebung behebt; oder
(iii) die Vertragsbedingungen wiederholt verletzt (unabhängig davon, ob diese Verstösse in ihrer Gesamtheit einen wesentlichen Vertragsbruch darstellen).
b) die andere Partei:
(i) aufgelöst wird;
(ii) ihre gesamte (oder die Wesentliche) Geschäftstätigkeit einstellt;
(iii) nicht in der Lage ist oder voraussichtlich sein wird, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen;
(iv) insolvent ist oder für insolvent erklärt wird; oder
(v) ein Beschluss zur Liquidation der anderen Partei ergeht oder die andere Partei einen Beschluss zur eigenen Liquidation fasst (ausser zum Zwecke einer Sanierung eines solventen Unternehmens, bei der die daraus hervorgehende Einheit alle Verpflichtungen der anderen Partei aus dem Vertrag übernimmt).
11. Auswirkungen der Kündigung
11.1. Bei Kündigung oder Ablauf des Vertrags:
a) erlischt das Recht des Kunden auf Zugang zur sowie auf Nutzung der Plattform, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde;
b) kann der Anbieter den Zugang des Kunden zur Plattform und den damit verbundenen Konten sperren;
c) vorbehaltlich der Bestimmungen des Vertrags, des geltenden Auftrags sowie der vollständigen Begleichung aller unbestrittenen offenen Beträge kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags die Herausgabe oder Rückführung der Kundendaten in einem vom Anbieter in angemessener Weise bereitgestellten Format verlangen;
d) der Anbieter wird die Kundendaten gemäss Vereinbarung, des jeweiligen Auftrags sowie seinen geltenden Aufbewahrungs- und Löschrichtlinien löschen oder zurückgeben, vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten;
e) sämtliche bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgelaufenen oder fälligen Gebühren bleiben geschuldet und sind zahlbar; und
f) weitergehende Leistungen, insbesondere Übergangsunterstützung, Unterstützung beim individuellen Datenexport, bei Datenmigrationen oder sonstige Offboarding-Dienstleistungen, die über den Standardprozess des Anbieters hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Gebühren auslösen.
11.2. Die Kündigung oder der Ablauf des Vertrags berührt nicht die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen bzw. erworbenen Rechte, Ansprüche, Verpflichtungen oder Haftungen der Parteien.
12. Ereignis höherer Gewalt
12.1. Führt ein Ereignis höherer Gewalt zu einer Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), so werden diese Verpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt.
12.2. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren über:
a) das Vorliegen des Ereignisses höherer Gewalt; sowie
b) die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung.
12.3. Die betroffene Partei hat angemessene Massnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern.
13. Sonstiges
13.1. Ein Verzicht auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung der jeweils nicht vertragsverletzenden Partei.
13.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Klauseln der Vereinbarung weiterhin in Kraft. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (es sei denn, dies würde der klaren Absicht der Parteien widersprechen). Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Vertragslücken.
13.3. Diese Vereinbarung begründet weder eine einfache Gesellschaft, ein Vertretungsverhältnis noch ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
13.4. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern bzw. zu aktualisieren. Der Kunde wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig in Textform im Voraus informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform und nutzt die SaaS-Dienstleistungen danach weiter, gelten die Änderungen als angenommen. Änderungen von Aufträgen oder individuell vereinbarten Bestimmungen bedürfen der Textform, sofern das anwendbare Recht keine strengere Form vorschreibt.
13.5. Der Kunde darf seine vertraglichen Rechte und/oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters weder ganz noch teilweise abtreten.
13.6. Der Anbieter ist berechtigt seine vertraglichen Rechte und/oder Pflichten ganz oder teilweise an verbundene Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge zu übertragen.
13.7. Keine Partei wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei während der Vertragslaufzeit sowie während 6 Monaten nach Vertragsende Mitarbeiter, Vertreter oder beauftragte Dritte der anderen Partei, die an der Vertragserfüllung beteiligt waren, abwerben oder einstellen.
13.8. Die Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die notwendig sind, um die Durchführung dieses Vertrages sicherzustellen. Damit sind insbesondere die Unterzeichnung der Dokumente bzw. die Veranlassung der Unterzeichnung, sowie das Ergreifen aller Massnahmen, die im Rahmen der Befugnisse der Parteien liegen und erforderlich sind, damit die Parteien ihre Rechte aus der Vereinbarung ausüben und ihre Verpflichtungen erfüllen können, gemeint.
13.9. Diese Vereinbarung wird zum Nutzen der Parteien geschlossen und ist nicht dazu bestimmt, Dritten Rechte aus der Vereinbarung zu verschaffen. Die Rechte der Parteien, die Vereinbarung zu kündigen, zu widerrufen oder Änderungen, Verzichtserklärungen, Abweichungen oder Vergleiche im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung zu vereinbaren, bedürfen nicht der Zustimmung Dritter.
13.10. Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung dar und ersetzt sämtliche früheren Vereinbarungen, Absprachen und Übereinkünfte zwischen den Parteien.
13.11. Diese Vereinbarung unterliegt materiellem schweizerischem Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich (Stadt), Schweiz.
Anhang 1 – Aufbau
Die Plattform ist eine cloudbasierte Softwareplattform zur Bewertung der Klimaanpassung sowie zur Entscheidungsunterstützung auf Portfolio- und Standortebene für alle verwalteten Standorte.
Der Standardumfang der Plattform umfasst Funktionen zur Bewertung von Klimarisiken, zur Priorisierung, zu zentralen Arbeitsabläufen für Klimarisiken und Massnahmen, zur Eingabe und Bearbeitung von Standortdaten, zu Exportfunktionen (vorbehaltlich etwaiger testbezogener Einschränkungen) sowie zur Zusammenarbeit mehrerer Benutzer innerhalb der abonnierten Organisationsumgebung.
Die Plattform ist für den Einsatz über verwaltete Standorte und zugehörige Betriebsportfolios hinweg konzipiert, abhängig von der jeweiligen Konfiguration, der Datenabdeckung und dem abonnierten Umfang.
Der Anbieter kann die Funktionen der Plattform von Zeit zu Zeit aktualisieren, erweitern, ändern oder einstellen, sofern die Gesamtbeschaffenheit der SaaS-Dienstleistungen während der geltenden Laufzeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird, es sei denn, Änderungen sind aus rechtlichen, regulatorischen, sicherheitstechnischen oder technischen Gründen erforderlich.
Ein "verwalteter Standort" bezeichnet die operative Entscheidungseinheit, die innerhalb der Plattform bewertet und verwaltet wird. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um ein einzelnes Gebäude oder einen klar definierten Infrastrukturstandort. In einigen Fällen kann ein Campus oder ein grösserer Betriebsstandort als ein verwalteter Standort gelten, wenn er als eine zusammenhängende Entscheidungseinheit bewertet und verwaltet wird.
Sofern nicht ausdrücklich in der jeweiligen Bestellung vereinbart, umfasst die Plattform nicht zwangsläufig alle optionalen, erweiterten oder neu eingeführten Funktionen, einschliesslich bestimmter Berichts-, Umfrage-, Integrations- oder Unternehmensverwaltungsfunktionen.
Ein Testzugang, sofern gewährt, ist auf eine begleitete 30-tägige Testphase im Anschluss an eine Demo beschränkt, wobei die Exportfunktionen während der Testphase eingeschränkt sind, sofern in der jeweiligen Bestellung oder Testbestätigung nichts anderes angegeben ist.
Der Umfang des Zugangs kann je nach abonniertem Tarif variieren, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der verwalteten Standorte, des Onboarding-Niveaus, der Überprüfungshäufigkeit, des Erfolgs-Kontaktmodells, des Arbeitsbereichsumfangs und des Support-Niveaus, wie in der jeweiligen Bestellung festgelegt.
Anhang 2 – Service Level Agreement (SLA)
1. Verfügbarkeit des Dienstes
Der Anbieter unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Plattform zu 99,5 % der Zeit verfügbar ist, berechnet auf Kalendermonatsbasis. "Ausfallzeit" (berechnet als Differenz zwischen 100 % der Zeit in einem Kalendermonat und dem tatsächlichen Prozentsatz der Zeit in diesem Monat, in der die Plattform verfügbar ist) schliesst Nichtverfügbarkeit aus, die zurückzuführen ist auf (i) geplante Wartungsarbeiten; (ii) technische Störungen in den Website-Systemen des Anbieters oder sonstige Umstände, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle des Anbieters liegen (beispielsweise, aber nicht beschränkt auf Internetverzögerungen, Netzwerküberlastung und Störungen beim Internetdienstanbieter).
2. Helpdesk
Bei Standard-Bezahlangeboten stellt der Anbieter während der Geschäftszeiten einen E-Mail-Helpdesk zur Verfügung.
Der Premium-Support rund um die Uhr gilt nur, wenn dies ausdrücklich in der jeweiligen Bestellung enthalten ist.
Der Kunde muss alle Anfragen für Support-Dienstleistungen über den Helpdesk unter support@resilens.com stellen.
2.1. Reaktionszeiten
Der Anbieter wird sich in angemessener Weise bemühen, Anfragen nach Supportleistungen, die über den Helpdesk gestellt werden, so schnell wie möglich und innerhalb der folgenden Reaktionszeiten zu beantworten:
Stufe | Beschreibung | Servicezeit | Reaktionszeit |
1 | Vollständiger Ausfall oder schwerwiegender Fehler der Kernfunktionalität, der alle oder im Wesentlichen alle Benutzer betrifft | 8/5 | 4 Stunden während der Geschäftszeiten |
2 | erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Funktionen, aber Workaround oder teilweise Nutzung bleibt möglich | 8/5 | 1 Werktag |
*Geschäftstag bedeutet Montag bis Freitag, ausgenommen Schweizer Feiertage und Feiertage in der Stadt Zürich.
2.2. Lösungszeiten
Der Anbieter wird sich in angemessener Weise bemühen, vom Kunden über den Helpdesk gemeldete Probleme so schnell wie möglich zu beheben, wobei er den Schweregrad des Vorfalls berücksichtigt; es versteht sich jedoch, dass der Anbieter keine Lösungsfristen garantieren kann.
3. Einschränkungen der Supportleistungen
Der Anbieter ist gemäss der Vereinbarung nicht verpflichtet, Supportleistungen in Bezug auf Störungen oder Fehler zu erbringen, die verursacht wurden durch:
a) die unsachgemässe Nutzung der Plattform durch den Kunden; oder
b) der Nutzung der Plattform in einer Weise, die nicht den Bestimmungen und Bedingungen der Vereinbarung entspricht.
4. Upgrades
Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter während der Laufzeit von Zeit zu Zeit Upgrades an der Plattform vornehmen kann, wobei "Upgrade" neue Versionen und Aktualisierungen der Plattform bezeichnet, sei es zum Zwecke der Behebung eines Fehlers, eines Bugs oder eines anderen Problems oder zur Verbesserung der Funktionalität der Plattform. Der Kunde erkennt an, dass solche Upgrades zu Änderungen am Erscheinungsbild und/oder an der Funktionalität der Plattform führen können.
Der Anbieter wird den Kunden vorab schriftlich über jedes wesentliche Upgrade der Plattform informieren. Eine solche Mitteilung muss Einzelheiten zu den spezifischen Änderungen an der Funktionalität der Plattform enthalten, die sich aus dem Upgrade ergeben.
5. Geplante Wartungsarbeiten
Der Anbieter kann seine SaaS-Dienstleistungen (einschliesslich des Zugangs zur Plattform und/oder zur Anwendung) aussetzen, um planmässige Wartungsarbeiten durchzuführen; diese Wartungsarbeiten sind nach Möglichkeit ausserhalb der Bürozeiten (gemäss Abschnitt 2.1 oben) durchzuführen.
Der Anbieter wird geplante Wartungsarbeiten, soweit dies praktikabel ist, mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen.
6. Datenspeicherung
6.1. Speicherung von Betriebsdaten
Daten werden im Ruhezustand unter Verwendung von serverseitiger AES-256-Verschlüsselung gespeichert. Die Infrastruktur umfasst automatisches Failover und automatisierte Zustandsprüfungen. Kundendaten werden in der Schweiz und/oder im EWR gehostet, wie in der geltenden Servicedokumentation oder im Auftrag angegeben. Der Anbieter kann die Standorte der Rechenzentren innerhalb der Schweiz und/oder des EWR ändern, sofern das geltende Datenschutzniveau und die Sicherheit gewahrt bleiben.
6.2. Transport von Betriebsdaten
Die gesamte Kommunikation zwischen der Anwendung und internen oder externen Komponenten (z. B. Webbrowsern) ist durch TLS-Verschlüsselung geschützt.
7. Datensicherungen
Sicherungen werden fortlaufend in den folgenden Intervallen durchgeführt:
- Stündlich
- Täglich
- Wöchentlich (jeden Sonntag)
- monatlich (am ersten Tag jedes Monats)
Historische Backups werden wie folgt gespeichert:
- Stündliche Backups werden fortlaufend für einen Zeitraum von 5 Tagen aufbewahrt
- Tägliche Backups werden fortlaufend für einen Zeitraum von 14 Tagen aufbewahrt
- Wöchentliche Backups werden fortlaufend über einen Zeitraum von 90 Tagen aufbewahrt
- Alle monatlichen Backups werden dauerhaft aufbewahrt.
Alle Backups werden mit serverseitiger AES-256-Verschlüsselung gespeichert.
8. Systemzugriff
Der Zugriff auf Kundendaten ist auf autorisiertes Personal und Unterauftragsverarbeiter beschränkt, die diese Informationen benötigen. Der Anbieter stellt auf Anfrage eine Liste der relevanten Dienstleister zur Verfügung, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Kundendaten beauftragt sind. Wenn ein Zugriff von ausserhalb der Schweiz oder des EWR erforderlich ist, unterliegt dieser Zugriff angemessenen Schutzmassnahmen gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen (z. B. Standardvertragsklauseln). Der Anbieter ergreift geeignete technische und organisatorische Massnahmen, einschliesslich Verschlüsselung und Zugriffskontrollen, um Kundendaten vor unbefugtem oder unrechtmässigem Zugriff zu schützen, einschliesslich Zugriffsanfragen von Behörden aus Drittländern, die nicht auf geltenden Rechtsgrundlagen beruhen oder nicht mit den geltenden Datenschutzgesetzen vereinbar sind.
Der Zugriff auf das laufende System durch Nicht-Kunden ist auf die Techniker des Anbieters beschränkt und dient ausschliesslich Support-, Test- und Wartungszwecken.
9. Vertragskündigung
Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung löscht oder gibt der Anbieter die Kundendaten gemäss der Vereinbarung, dem geltenden Auftrag und den Aufbewahrungs- und Löschverfahren des Anbieters zurück, vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Der Anbieter darf anonymisierte oder aggregierte Daten aufbewahren, sofern diese Daten den Kunden, eine Person, einen Arbeitsbereich, einen Standort, eine Einrichtung oder eine andere kundenspezifische Bereitstellung nicht identifizieren und auch nicht vernünftigerweise dazu verwendet werden können, diese zu identifizieren.
Anhang 3 – Gebühren
1. Allgemeines
1. Abonnementgebühren
Die Gebühren für die SaaS-Dienstleistungen sind in der geltenden Bestellung festgelegt. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, werden die Gebühren auf Basis eines Jahresabonnements berechnet.
2. Umfang des Tarifs
In der jeweiligen Bestellung ist, soweit relevant, Folgendes anzugeben:
(a) den abonnierten Tarif;
(b) die maximale Anzahl der enthaltenen verwalteten Websites;
(c) den enthaltenen Onboarding- und Supportumfang; und
(d) etwaige vereinbarte Überprüfungsintervalle, den Umfang des Arbeitsbereichs oder das Erfolgs-Kontaktmodell.
3. Zusätzliche Gebühren
Zusätzliche Gebühren können anfallen, sofern dies in der jeweiligen Bestellung ausdrücklich vereinbart wurde, beispielsweise für:
(a) zusätzliche Arbeitsbereiche;
(b) Beratungsleistungen;
(c) gebündelte Implementierungs- oder Beratungsleistungen;
(d) Premium-Support;
(e) Integrationen, kundenspezifische Arbeiten oder Anpassungen; und
(f) programm- oder partnerspezifische Geschäftsmodelle.
4. Steuern
Alle Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
5. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Gebühren werden gemäss den Bestimmungen der jeweiligen Bestellung in Rechnung gestellt und gezahlt.